Wie kann ich auf das neue System umsteigen?
Ein Umstieg ist nur durch Ihren Arbeitgeber möglich. Für die Absicherung im Arbeitslosen-, Invaliditäts- oder Reha-Fonds muss Ihr Arbeitgeber Mitglied im AEM-Versorgungswerk sein. Falls er noch kein Mitglied ist, kann er die Mitgliedschaft beantragen. Für die Absicherung in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist entweder eine Mitgliedschaft im AEM-Versorgungswerk oder eine Mitgliedschaft in der AEM als Dachverband notwendig.
Ihr Arbeitgeber wird für Sie die beste Absicherung wählen und in Absprache mit Ihnen eine Umstellung oder Ergänzung vornehmen.
Was ist, wenn ich meine Arbeit beende?
Die erworbenen Ansprüche aus der privaten Rentenversicherung bleiben Ihnen erhalten, sobald Ihr Anspruch nach unverfallbar geworden ist. Dies ist in der Regel nach einer bestimmten Mindest-Einzahlungsdauer der Fall, die je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen variieren kann. Es besteht die Möglichkeit, die private Rentenversicherung weiterzuführen oder sie bis zum Eintritt des Rentenalters ruhen zu lassen.
Für den Arbeitslosen-, Invaliditäts- und Rehabilitationsfonds gilt eine Nachwirkung des Versicherungsschutzes bis zu dem Zeitpunkt, in dem die in Deutschland gültigen gesetzlichen Versicherungen wieder greifen. Nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren, bleibt in der Invaliditätsabsicherung zusätzlich ein anteiliger Anspruch bis zum 65., 66. oder 67. Lebensjahr (Staffelung in Anlehnung an die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung) erhalten.
Wie flexibel sind die Möglichkeiten der Absicherung?
Es wurde großer Wert auf ein flexibles System gelegt, das in Bausteinform den individuellen Bedürfnissen eines Mitarbeiters im Ausland angepasst werden kann.
Wie sicher ist das neue System?
Bei der Auswahl der Versicherung für die private Altersrente waren von besonderer Bedeutung die Anlagepolitik, die Größe des Unternehmens und seine langjährige Erfahrung in der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der HDI Lebensversicherung ist es der AEM gelungen, eines der größten Unternehmen aus dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge für die Umsetzung der Altersabsicherung zu gewinnen. Die Fondslösungen zur Absicherung von Invalidität, Rehabilitation und Arbeitslosigkeit sowie die Erstattungen im Krankheitsfall wurden mit den jeweils zuständigen Behörden und Verbänden abgeklärt.
Was passiert während eines Heimataufenthaltes?
Sobald der Mitarbeiter wieder in Deutschland ist, unterliegt er der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Die Zahlungen für die private Rentenversicherung, den Arbeitslosen-, den Invaliditäts- und Rehabilitationsfonds ruhen in dieser Zeit. Der Anspruch auf Leistungen aus diesen Fonds besteht jedoch auch während ruhender Zahlungen im Heimataufenthalt. Ausgenommen davon ist die Hinterbliebenenversicherung: Um auch im Heimataufenthalt weiter den vollen Leistungsanspruch zu behalten, muss entweder eine Risikoprämie weiter gezahlt werden (bei Beginn Ihres Vertrags vor dem 01.01.2017) oder eine zusätzliche private Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen werden (bei Beginn Ihres Vertrages ab dem 01.01.2017).
Welche Erfahrunge haben andere gemacht?
Durch den plötzlichen Tod meines Mannes stand ich vor 4 Jahren auf einmal mit meinen drei kleinen Kindern alleine da. In all dem Schmerz, der Trauer und dem Wechsel der Kulturen war ich sehr dankbar, dass unser Arbeitgeber für uns finanziell vorgesorgt hatte. So konnte ich meine Energie auf die vielen anderen Dinge, die zu erledigen waren, konzentrieren und hatte keine materielle Sorgen.
Jutta F. W.
Re-Entry bedeutete für mich auch Arbeitslosigkeit, Weiterbildung, Krankheitszeiten, Zweifel und viele Fragen bzw. Zukunftsängste. Letztlich hatte ich durch die AEM-Absicherung eine gute finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und fühlte mich privilegiert gegenüber meinen Mitstreiterinnen, die mit mir eine Weiterbildung machten
Annegret R.
Ich möchte mich bei Ihnen für die Unterstützung das letzte Jahr über bedanken. Das hat meine Geschäftsgründung überhaupt erst möglich gemacht und war ein großer Segen für uns, besonders auch für unser Ankommen als Familie in Deutschland.
Michael H.
Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für die unkomplizierte und kompetente Unterstützung bedanken. Es hat mir sehr geholfen bei meinem "Re-Entry" zu wissen, dass es eine finanzielle Unterstützung gibt und ich mit Ruhe hier ankommen kann!
Ulrike M.