Finanzielle Absicherung
für Mitarbeiter im Ausland
Soziale Sicherung fördern
Das AEM-Versorgungswerk möchte die Soziale Sicherung von Mitarbeitern im Ausland fördern. In Deutschland wird empfohlen, privat eine Altersvorsorge zu treffen. Dies ist vielen Mitarbeitern im Ausland so nicht möglich. Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten daher so genutzt werden, dass die Rentabilität der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, der Invaliditäts- sowie auch der Arbeitslosenabsicherung der Mitarbeiter im Ausland maximiert wird.
Es gibt aber eine gute Nachricht:
Allgemein lässt sich aber sagen, dass je nach Gehalt und Alter des Mitarbeiters, gewählter Durchführungsart und damit auch gewähltem Versorgungsstatus, sich nicht nur eine verbesserte Rentenanwartschaft für den Mitarbeiter erzielen lässt, sondern dies auch zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten führen kann.
Möglichkeiten für Mitarbeiter in Deutschland
In Deutschland beschäftigte Mitarbeiter können die gesetzliche Pflichtversicherung nicht verlassen. Dennoch haben sie die Möglichkeit ihre Alters- und Hinterbliebenenrente in Form einer Direktversicherung zu verbessern. Die AEM hat auch diese Versicherungen in ihren Rahmenvertrag mit einbezogen. Dadurch kann mit mehr Leistungen bei vergünstigten Tarifen gerechnet werden.
Möglichkeiten für Mitarbeiter im Ausland
Flexible Gestaltung
Die meisten der im Ausland tätigen Mitarbeiter der AEM-Mitgliedswerke werden entweder im Sinne der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) ins Ausland entsandt oder zu einer Partnerorganisation versetzt. Im Fall einer Entsendung unterliegen sie als Pflichtversicherte allen Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland.
Zeit im Ausland
Üblicherweise halten sich die Mitarbeiter der Mitgliedswerke der AEM für ca. drei bis fünf Jahre im Ausland auf. Dieser Zeitraum wird als „Auslandsterm“ bezeichnet.
Zeit in Deutschland
Anschließend sind sie für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten wieder in Deutschland zur Weiterbildung und Kontaktpflege mit Freunden und Gemeinden. Diese Zeit wird als „Heimataufenthalt“ bezeichnet. Während des Heimataufenthaltes unterliegen versetzte und entsandte Mitarbeiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Außerdem besteht während dieser Zeit in der Regel unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Daher ist es wichtig, dass die Versorgung der Mitarbeiter flexibel gestaltet und an den Wechsel zwischen Auslands- und Heimataufenthalt angepasst ist.
Zwei Absicherungsmodelle
Informieren Sie sich über unsere zwei Modelle der Absicherung (substitutiv und komplementär) im Ausland.
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite Auslandsabsicherung
Beispielrechnung - wie rechnet sich das genau?
Aufgrund der Vielzahl von variablen Daten bei der Berechnung der Rentenanwartschaften bzw. der gesamten Lohnnebenkosten ist es nicht möglich, eine für alle gültige Beispielrechnung zu erstellen. Allgemein lässt sich aber sagen, dass je nach Gehalt und Alter des Mitarbeiters, gewählter Durchführungsart und damit auch gewähltem Versorgungsstatus, sich nicht nur eine verbesserte Rentenanwartschaft für den Mitarbeiter erzielen lässt, sondern dies auch zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten führen kann.
Haben Sie Interesse an einer Berechnung auf der Grundlage der Daten Ihrer Mitarbeiter bzw. Ihrer eigenen Daten? Dann wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Informationen und Schulungen
Unter dem Menüpunkt „Schulung“ finden Sie alle Informationen zu unserer digitalen Basisschulung und zu unserem vertiefenden Präsenzseminar, zu denen wir Sie herzlich einladen. Das nächste vertiefende Präsenzseminar findet am 05./06. November 2024 statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Wissen aus der digitalen Basisschulung.
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